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Begleitetes Wohnen in Familien


Leben in einer Gastfamilie mit Unterstützung durch unseren Fachdienst

Beim Begleiteten Wohnen in Familien (BWF) handelt es sich um eine Unterstützungsform mit sehr langer Tradition, die vom SPHV im Jahre 1999 für den Rhein-Neckar- und später für den Neckar-Odenwald- sowie den Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Heidelberg sehr erfolgreich und nachhaltig wiederbelebt wurde. Aktuell begleiten wir in diesen Landkreisen rund 50 Gastfamilien. Das BWF bietet seelisch behinderten Menschen die Möglichkeit, in einem familiären Rahmen alltagspraktische und soziale Fähigkeiten wieder neu zu erlernen und Unterstützung zu erhalten. Die SPHV Service gGmbH übernimmt hierbei die Vermittlung sowie professionelle Beratung und Begleitung als Alternative zur Versorgung in Heim oder Klinik.

BWF Betreutes Wohnen in Familien

Zielgruppe

Das BWF richtet sich an volljährige seelisch wesentlich behinderte Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer nicht zu einer selbstständigen Lebensführung fähig sind, jedoch außerhalb von vollversorgenden psychiatrischen Einrichtungen wie Kliniken oder Heimen leben können.

Als Gastfamilie kommen grundsätzlich Familien, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen in Frage, die einem Menschen mit seelischer Behinderung interessiert, offen und respektvoll begegnen und bereit sind, ein „normales“ Leben mit Familienanschluss zu bieten. Die Gastfamilien stellen dem Bewohner oder der Bewohnerin ein möbliertes Zimmer zur Verfügung und sorgen für die tägliche Grundversorgung. Fachliche Kenntnisse sind nicht erforderlich. Eine ausgeprägte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unserem Fachdienst und gegebenenfalls zusätzlichen komplementären Diensten setzen wir voraus.

Konzeptionelle Rahmenbedingungen

Der Fachdienst des BWF informiert und berät interessierte Menschen mit Behinderungen und Gastfamilien. Er überprüft im Einzelfall die Voraussetzungen, sucht nach einer geeigneten Gastfamilie und regt die Einleitung eines Gesamtplanverfahrens an. Die Betreuung im BWF erfolgt ausschließlich im Bezugsklientensystem.

Unsere Fachkräfte besuchen die Familien in regelmäßigen Abständen, stehen bei auftretenden Problemen zur Seite und bieten qualifizierte Beratung, Begleitung und Unterstützung an.

Unsere Leistungen für Leistungsberechtigte

Den Menschen mit seelischer Behinderung unterstützen wir

  • bei der Sicherung des materiellen Lebensunterhalts und sozialrechtlicher Ansprüche,
  • bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung,
  • im Bereich sozialer Kontakte und bei der Freizeitgestaltung,
  • bei der Etablierung und Aufrechthaltung einer möglichst selbstbestimmten Tagesstrukturierung,
  • durch Vermittlung und Koordination von ergänzenden Hilfen,
  • durch Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, v. a. Sicherstellung und Koordination der ärztlichen, therapeutischen und medizinischen Versorgung,
  • bei der Gestaltung des Zusammenlebens in der Gastfamilie und Krisen,
  • bei der Organisation von Vertretungsfamilien und Kurzzeitpflege, z. B. bei Urlaub der Gastfamilie.

Unsere Leistungen für Gastfamilien

  • Wir begleiten und koordinieren den Vermittlungs- und Aufnahmeprozess und treffen alle erforderlichen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Aufnahme.
  • Wir unterstützen Sie bei allen die Versorgung betreffenden sozialadministrativen Angelegenheiten.
  • Unsere Fachkräfte beraten und begleiten Sie im Alltag mit Ihrem Bewohner bzw. Ihrer Bewohnerin.
  • Wir koordinieren ein Jahrestreffen mit anderen Gastfamilien und bieten Ihnen in diesem Rahmen die Möglichkeit zu Fortbildung und Austausch.

Die Integration in eine Familie und die Teilnahme an deren Alltag trägt wesentlich zu einer gesundheitlichen Stabilisierung des psychisch erkrankten Menschen bei. Durch das Leben in einer Familie entsteht ein hohes Maß an Lebensqualität und persönlicher Freiheit. Die Integration in einen Sozialraum mit stabilen familiären, nachbarschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen wirkt sowohl im Hinblick auf die Betroffenen als auch auf den Sozialraum inklusiv.

Finanzierung

Das Leistungsangebot wird für Leistungsberechtigte, sofern sie nicht über eigenes Vermögen verfügen, vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe finanziert. Dieser legt Art, Umfang und Dauer der Leistungen entsprechend dem festgestellten individuellen Hilfebedarf fest.

Die Gastfamilie erhält ein pauschales Betreuungsgeld sowie einen zusätzlichen Betrag für Verpflegung und die Kosten der Unterkunft.

Auf Anfrage informieren wir Sie gerne über die aktuelle Vergütungshöhe.

Kontakt

Steffen Hornung
Stellvertretende Leitung

Telefon: 06222 77 394-13 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Büro:
Wieslocher Straße 9,
69168 Wiesloch

Telefon: 06222 77 394-13 00
Fax: 06222 77 394-13 99

Steffen Hornung
Stellvertretende Leitung

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69168 Wiesloch

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Fax: 06222 77 394-13 99